AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

MMB – Messer & Mechanik Bayer

§ 1 Allgemeines

(1 ) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma MMB Messer & Mechanik Bayer (nachfolgend „Anbieter“), gegenüber ihren Kunden. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn der Anbieter hat dies schriftlich bestätigt. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir diesen nicht individuell ausdrücklich widersprechen.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Kunden können jederzeit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://www.messer-mechanik.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ aufrufen und ausdrucken. Jeder Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss vom Anbieter gespeichert und kann vom Kunden angefragt werden. Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Freiburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss, Lieferorte

(1 ) Der Anbieter bietet Kunden auf der Internetseite http://www.messer-mechanik.de/  verschiedene Produkte wie z.B. Messer, sowie kundenspezifische Dienstleistungen, wie z.B. die Herstellung und Nachfertigung von mechanischen Bauteilen, hauptsächlich aus Metallen an.

(2) Der Anbieter führt Lieferungen in der Regel nur Deutschlandweit, auf Anfrage jedoch auch in andere EU-Mitgliedsstaaten aus. An gewerbliche Kunden liefert der Anbieter auf gesonderte Anfrage auch weltweit.

(3) Ein Kaufvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch den Anbieter zustande. Preisauszeichnungen auf der Internetseite stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.  Der Eingang und die Annahme jeder Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(4) Mit einer Auftragsbestätigung für gewerbliche Kunden, oder einer Rechnung für private Kunden, übersendet der Anbieter dem Kunden den Vertragstext. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung können jederzeit auf der Internetseite https://www.messer-mechanik.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ abgerufen werden.

(5) Kunden können jederzeit per E-Mail beim Anbieter bestimmte Bauteile oder Artikel anfragen. Nach Bearbeitung der Kundenanfrage wird dem Kunden ein Angebot übersendet. Der Anbieter hält sich für eine Dauer von 14 Tagen an das Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde auf Grundlage des Angebotes eine Bestellung abgibt und der Anbieter dieses Vertragsangebot durch Übersendung einer Auftragsbestätigung (gewerbliche Kunden) oder Rechnung (private Kunden) per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse annimmt.

§ 3 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung

(1 ) Preise für Bauteile oder Artikel ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters, inklusive der zum Angebotszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Lieferung von Waren erfolgt zu den bei Bestellung gültigen, im jeweiligen Angebot angegebenen Preisen, zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die der Kunde in dem Angebot mitgeteilt bekommt. Eine Übersicht der Versandkosten für kleinere Lieferungen, ist unter „Versandarten“ hinterlegt.

(3) die Belieferung des Kunden erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang, ausgenommen ist der Kauf auf Rechnung. Bei Zahlung per Vorkasse bzw. Überweisung, ist die Zahlung spätestens 1 Woche nach Vertragsschluss fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Bestandskunden, also Kunden die wiederholt beim Anbieter bestellen, haben die Möglichkeit auf Rechnung zu zahlen. Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen an den Anbieter zu zahlen. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzuges. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.

(5) Der Anbieter stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware oder sonst in Textform, z.B. per Email oder Brief zugeht.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1 ) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager oder der Produktionsstätte des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(2) Die Verfügbarkeit von einzelnen Artikel ist in den Artikelbeschreibungen oder im jeweiligen Angebot / Kostenvoranschlag angegeben. Für an Lager vorhandene Artikel beträgt die Lieferfrist, sofern im Angebot nicht abweichend angegeben, etwa 5-10 Werktage ab Zahlungseingang.

(3) Der Anbieter behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und / oder die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt dann, wenn der Anbieter das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird eine Ware nicht geliefert, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten ggf. erstatten.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur / Transportdienstleister, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

§ 5 Pflichten des Kunden – Einverständnis zur Datenübermittlung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter mit der Bestellung die für die Herstellung der bestellten Teile notwendigen Daten (insbesondere Abmaße, Mengen, Material) vollständig zu übersenden. Es wird keine Bewertung vorgenommen ob Teile, die aufgrund der vom Kunden übersendeten Daten hergestellt werden, dazu geeignet sind eine spezifische Funktion zu erfüllen, oder für die vom Kunden vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschätzung selbstständig vor Absendung der Bestellung vorzunehmen. Eine Haftung für die Beschaffenheit oder die Funktionstüchtigkeit der Teile wird ausgeschlossen, soweit diese auf fehlerhaften Daten des Kunden beruht.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Teile in Auftrag zu geben, bei denen eine Herstellung und Lieferung keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Patent-, Marken- oder Urheberrechte, und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde stellt den Anbieter frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter aufgrund der Verletzung der vorgenannten Pflicht. Gleiches gilt für Ansprüche gegen den Anbieter, die von Dritten aufgrund der konkreten Verwendung der Teile durch den Kunden oder seiner Kunden an den Anbieter herangetragen werden.

(3) Unter der Voraussetzung, dass der Anbieter mit seinen Partnern wirksame Vertraulichkeitsvereinbarungen und gegebenenfalls datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen hat, willigt der der Kunde widerruflich in die anonymisierte Übermittlung der zur Erstellung von Angeboten notwendigen Unterlagen sowie der Fertigungsdaten durch den Anbieter an seine Partner zur Durchführung dieses Vertrages ein. Die Übermittlung kann per Post in zerreißfester Verpackung, auf elektronischem Wege oder in Schriftform erfolgen. Der Anbieter wird die Daten vertraulich behandeln. Der Kunde gewährt dem Anbieter zum Zweck der Vorbereitung und Erfüllung dieses Vertrages eine übertragbare Lizenz zur Nutzung und Weitergabe der Modelle, Technischen Zeichnungen und Daten, welche der Kunde an den Anbieter übersendet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte

(1 ) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Anbieters; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel, Transportschäden

(1 ) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(2) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden, z.B. falsche(r) oder zweckentfremdete(r) Bedienung, Benutzung, Montage, Einbau oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Anbieter.

(3) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für alle Waren ist die Gewährleistungsfrist bei Geschäftskunden auf ein Jahr beschränkt, für Verbraucher / Privatkunden auf zwei Jahre.

(5) Von den Beschränkungen ausgenommen sind Mängelansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

(6) Stellt der Kauf von Waren ein Handelsgeschäft dar (dient der Kauf also beispielsweise dem Weiterverkauf an andere Händler oder Verbraucher), so muss der Kunde – wenn er Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist – die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nach der Ablieferung durch den Anbieter untersuchen und etwaige Mängel sofort anzeigen. Unterlässt er dies, verliert er gegenüber dem Anbieter seine Sachmängelrechte sowie die Regressmöglichkeiten.

(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Anbieter nicht. Alle vom Anbieter und dessen Personal sowie beauftragten Dritten geäußerten Empfehlungen bzw. Design-Modifikationen, Auftragsentwicklungen, generelle Empfehlungen oder sonst gearteten technischen Hinweise stellen lediglich eine unverbindliche Hilfe für den Kunden dar. Hiermit werden keinerlei verbindliche Aussagen zur Funktion, Machbarkeit oder Erfüllung des Zweckes der Ware getroffen oder begründet.

(8) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so muss der Kunde dies unbeschadet seiner vorstehend geregelten Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur / Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (telefonisch / per Post) mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur / Frachtdienst wahren kann.

§ 8 Ergänzende Bedingungen für Lohnfertigungsaufträge

Für Lohnfertigungs- und Nacharbeitsaufträge gelten in Ergänzung zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung die nachfolgenden Regelungen:

I. Materialien für Lohnfertigungsaufträge

(1) Der Besteller hat das Material und sämtliche für die Lohnfertigung erforderlichen technischen Dokumente an den von uns benannten Ort auf seine Kosten zu verbringen. Der Besteller ist dazu verpflichtet, uns alle sicherheitsrelevanten Eigenschaften des gelieferten Materials und die jeweils aktuellen Sicherheitsinformationen mitzuteilen.

(2) Das zu bearbeitende Material hat sich bei Übergabe in einem einwandfreien Zustand zu befinden und die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufzuweisen. Das Material darf keine Fehler aufweisen, die Auswirkungen auf die Bearbeitbarkeit des Materials entfalten können; es muss die erforderlichen Abmessungen und Toleranzen aufweisen,
um die ordnungsgemäße Durchführung der Lohnfertigungsarbeiten und die Einhaltung der Maße des Endprodukts gewährleisten zu können.

(3) Mehrkosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass die Materialien nicht die Voraussetzungen von Regelung I Absatz 2 erfüllen (zum Beispiel Porösität, Einschlüsse, Sprödigkeit, Härte oder andere kostenrelevante Mängel) hat der Besteller zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Mehrkosten und Schäden, die auf ungenaue oder fehlerhafte technische Dokumente des Bestellers zurückzuführen sind (Regelung I Absatz 1).

II. Haftung

(1) Wir führen die Lohnfertigungsarbeiten sachgemäß und sorgfältig nach bestem Wissen durch.

(2) Wir haften nicht für Schäden, die durch Materialfehler oder Fehler der technischen Dokumente oder anderer Informationen des Bestellers verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch Verformungen während der Lohnbearbeitung als Folge vorangegangener unsachgemäßer Materialbearbeitung durch den Besteller oder Dritte
entstehen.

(3) Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher Gebrauchsbeeinträchtigung des Werks. Ferner stellen Schäden infolge natürlichen Verschleißes, unsachgemäßer Handhabung nach Gefahrübergang, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter
Materialien oder besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, keine Mängel dar. Soweit der Besteller oder Dritte Veränderungen an den gelieferten Werken vorgenommen haben, sind Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit diesen Veränderungen oder Folgen dieser Veränderungen der
Werke ausgeschlossen.

(4) Bei Vorliegen eines Mangels, der ausschließlich durch uns während der Lohnfertigung verursacht wurde, führen wir eine Mängelbeseitigung im Wege der Nachbearbeitung oder Reparatur durch.

(5) Soweit das Material während unserer Lohnfertigungsarbeiten unbrauchbar werden sollte, werden wir unsere Leistungen bis zur Feststellung der Mängelursache und der Mängelhaftung nicht abrechnen.

(6) Die Haftung für Folgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

III. Mängelrechte

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die Konformität der von ihm erbrachten Leistungen mit den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Konformität der bearbeiteten Bauteile des Auftraggebers mit den maßgeblichen nationalen und internationalen Rechtsordnungen und Standards einschließlich der Erfüllung der regulatorischen Standards im Falle des Exports der bearbeiteten Bauteile und/oder des weiteren Vertriebs übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung; diese trifft allein den Auftraggeber. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht hinsichtlich der Funktionseigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der bearbeiteten Bauteile. Anwendung, Verwendung und weitere Verarbeitung der Bauteile erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Auftragnehmers und liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

(2) Liegt ein Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor, erbringt der Auftragnehmer die Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung. Hierzu hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine hinreichende Frist zu gewähren.

(3) Der Auftraggeber kann wegen Mängeln keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

(4) Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen an deren Ort als die Niederlassung des Auftraggebers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(5) Fertigungsbedingt kann technisch nicht sichergestellt werden, dass alle zu bearbeitenden Teile den einzuhaltenden Vorschriften entsprechen. Jedwede Rechte und Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit die behandelte Ware zu 98%, bezogen auf die in ordnungsgemäßem Zustand vom Auftraggeber angelieferte Menge, den einzuhaltenden Vorschriften entspricht.

(6) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Bauteile, die dem Auftragnehmer zur Bearbeitung zugeliefert werden, die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und zur geschuldeten Bearbeitung geeignet sind. Sollte dem Auftragnehmer durch ein nicht mangelfreies Bauteil ein Schaden entstehen, haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für diesen Schaden. Soweit der Auftragnehmer seine Leistung wegen eines Fehlers am vom Auftraggeber zugelieferten Bauteil
nicht ordnungsgemäß erbringen kann, ist seine Haftung generell ausgeschlossen. Lässt sich die Ursache einer nicht vertragsgemäßen Leistung des Auftraggebers nicht feststellen, ist im Zweifel zu vermuten, dass diese auf einem Fehler des vom Auftraggeber zugelieferten Bauteils zurückzuführen ist.

(7) Fertigungsbedingter Ausschuss kann – sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart – nach Wahl des Auftragnehmers entweder verschrottet oder an den Auftraggeber zurück geliefert werden. Jedwede Haftung des Auftragnehmers wegen des fertigungsbedingten Ausschusses ist ausgeschlossen.

(8) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Werklohn zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Auftraggeber den Rücktritt ausdrücklich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist erklärt. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers richten sich allein nach Ziffer IV.

(9) Im Falle eines unberechtigten Nacherfüllungsverlangens ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den durch das unberechtigte Nacherfüllungsverlangen entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn der Auftraggeber erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass sein Nacherfüllungsverlangen unberechtigt ist.

IV. Schadens- und Aufwendungserssatz

(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Regelung in Ziffer III. hinausgehende Schadens- / Aufwendungsersatzansprüche des Auftragnehmers, gleich aus welchen Rechtsgründen (Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Vertrag, Delikt etc.) ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit
– außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(5) Ferner ist die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei:
– ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung durch den Auftraggeber oder Dritte,
– fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte,
– Durchführung von Nachbesserungen/Mängelbeseitigungsversuchen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne die Zustimmung des Auftragnehmers, solange das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers besteht,
– natürlicher Abnutzung oder Korrosion, unverhältnismäßig starker Abnutzung durch unfachgemäße Benutzung, höherer Gewalt.

(6) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(7) Soweit die Haftung nach Ziffern (3) bis (5) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe, Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

V. Verjährung

(1) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrübergang.

(2) Die Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn der Auftragnehmer es gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich erklärt.

VI. Datenschutzrechte

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Daten über den Auftraggeber, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

(2) Auftraggeber und Auftragnehmer behalten das uneingeschränkte Verfügungsrecht über ihre jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere über die von ihnen der anderen Partei übermittelten oder sonst zugänglich gemachten Informationen. Durch die Weitergabe dieser Informationen erhält der Informationsempfänger keine Rechte hieran, insbesondere nicht das Recht zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte.

(3) Ein Mangel wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter, z.B. Patente oder Gebrauchsmuster besteht nicht, soweit die Schutzrechtsverletzung durch eine vom Auftragnehmer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen eingesetzt wird.

VII. Schrotte und Metallrückstände
Alle Schrotte und Metallrückstände, die bei der Lohnbearbeitung entstehen, gehen in unser Eigentum über, soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

§ 9 Haftungsausschluss

(1 ) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Verkäufer unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, ist die Haftung der Höhe nach auf den vorsehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Anbieter nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ruhen die Liefer- oder Leistungspflichten des Auftragnehmers. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen oder unvorhersehbaren Verkehrs- oder Betriebsstörungen.

§ 11 Datenschutz

Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Stand 01.01.2023


Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.